Welche Förderungen sind ab 01.01.2024 für die Sanierung von Heizungsanlagen möglich ?
- Die Grundförderung von 30 % für alle Wohn- und Nichtwohngebäude
- Der Geschwindigkeitsbonus von 20 % gilt für den Austausch von Gasheizung, Ölheizung, Gasetagenheizung, Kohleheizung und Nachtspeicherheizungen
- Den einkommensabhängigen Bonus von 30 % erhalten Eigentümer von ausschließlich selbstgenutzten Wohnhäusern, wenn alle im Haushalt wohnenden Personen zusammen nicht mehr als EU 40.000 pro Jahr verdienen.
- Den Innovations-Bonus von 5 % gibt es für den Einbau von Wärmepumpen mit naürlichem Kältemittel, für den Einbau einer Sole/Wasser-Wärmepumpe oder den Einbau einer Wasser/Wasser-Wärmepumpe.
Es sind maximal EU 30.000 für die erste Wohneinheit förderfähig.
Förderbeispiel:
Einbau einer Luft-Wämepumpe in 2024
Grundförderung = 30 %
Geschwindigkeitsbonus = 20 %
>> Förderung gesamt = 50 %
Investitionssumme = EU 50.000
förderfähig, da 1 Wohneinheit = EU 30.000
>> Förderhöhe = EU 15.000